LSP

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Gesundheitsdienstleister können Informationen über Ihre Gesundheit elektronisch austauschen und so die Qualität der Versorgung verbessern. Die Weitergabe Ihrer medizinischen Daten ist nur erlaubt, wenn sie für Ihre Behandlung notwendig ist. Und nur, wenn Sie vorher Ihre Zustimmung gegeben haben. Dies wird als ‘Opt-in’ bezeichnet. Möchten Sie nicht, dass Ihre Daten weitergegeben werden? Dann geben Sie in Ihrer Einwilligung ‘NEIN’ an. Das nennt man Opt-out‘. Sie müssen die Zustimmung für jeden Gesundheitsdienstleister selbst erteilen. Beziehen Sie Medikamente von zwei verschiedenen Apotheken? Dann müssen Sie bei beiden Apotheken Ihre Zustimmung geben.

Ihr Hausarzt gibt nicht Ihre gesamte Akte weiter. Der Teil der Akte, den der Hausarzt mit Ihnen teilt, heißt ‘Professional Summary’ (auch "PS" genannt). Dieser enthält die wichtigsten aktuellen Informationen über Ihren Gesundheitszustand, wie z. B.:

  • Ihre aktuellen Gesundheitsprobleme.
  • Informationen über Kontakte mit Ihrem Hausarzt in den letzten vier Monaten.
  • Aktuelle Messungen und Ergebnisse.
  • Die Medikamente, die Ihnen Ihr Hausarzt verschrieben hat.
  • Die Medikamente, die Sie in der Apotheke gekauft haben.
  • Informationen über Allergien und Überempfindlichkeiten gegen bestimmte Arzneimittel.
  • Wichtige Details für einen amtierenden Hausarzt.

Die Medikamentenakte bei Ihrem(n) Apotheker(n) enthält Informationen wie z. B.:

  • Die Medikamente, die Sie erhalten haben.
  • Informationen über Allergien und Überempfindlichkeiten gegen bestimmte Arzneimittel.

Andere Gesundheitsdienstleister können diese Daten anfordern, wenn dies für Ihre Behandlung erforderlich ist. Sie sehen aber nicht alle Informationen. Sie sehen nur die Informationen, die sie benötigen und die ihrer Funktion entsprechen. Zum Beispiel sieht ein Arzt in der Hausarztpraxis andere Daten als ein Apotheker.

Über Volgjezorg Sie können eine Genehmigung für Ihren Hausarzt und Ihre Apotheken einholen.

Sie können Ihre Zustimmung auf drei Arten erteilen:

  • Option 1: Informieren Sie Ihren (Haus-)Arzt und Ihre Apotheken
  • Option 2: Geben Sie ihnen ein ausgefülltes Zustimmungsformular
  • Option 3: Online-Vereinbarung auf Volgjezorg*

Immer zuerst lesen das Merkblatt bevor Sie die Erlaubnis erteilen.

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