Gesundheitsdienstleister können Informationen über Ihre Gesundheit elektronisch austauschen und so die Qualität der Versorgung verbessern. Die Weitergabe Ihrer medizinischen Daten ist nur erlaubt, wenn sie für Ihre Behandlung notwendig ist. Und nur, wenn Sie vorher Ihre Zustimmung gegeben haben. Dies wird als ‘Opt-in’ bezeichnet. Möchten Sie nicht, dass Ihre Daten weitergegeben werden? Dann geben Sie in Ihrer Einwilligung ‘NEIN’ an. Das nennt man Opt-out‘. Sie müssen die Zustimmung für jeden Gesundheitsdienstleister selbst erteilen. Beziehen Sie Medikamente von zwei verschiedenen Apotheken? Dann müssen Sie bei beiden Apotheken Ihre Zustimmung geben.
Ihr Hausarzt gibt nicht Ihre gesamte Akte weiter. Der Teil der Akte, den der Hausarzt mit Ihnen teilt, heißt ‘Professional Summary’ (auch "PS" genannt). Dieser enthält die wichtigsten aktuellen Informationen über Ihren Gesundheitszustand, wie z. B.:
Die Medikamentenakte bei Ihrem(n) Apotheker(n) enthält Informationen wie z. B.:
Andere Gesundheitsdienstleister können diese Daten anfordern, wenn dies für Ihre Behandlung erforderlich ist. Sie sehen aber nicht alle Informationen. Sie sehen nur die Informationen, die sie benötigen und die ihrer Funktion entsprechen. Zum Beispiel sieht ein Arzt in der Hausarztpraxis andere Daten als ein Apotheker.
Über Volgjezorg Sie können eine Genehmigung für Ihren Hausarzt und Ihre Apotheken einholen.
Sie können Ihre Zustimmung auf drei Arten erteilen:
Immer zuerst lesen das Merkblatt bevor Sie die Erlaubnis erteilen.